politische Polizei

politische Polizei
politische Polizei,
 
Bezeichnung für besondere Polizeiorgane (zum Teil auch Geheimpolizei genannt), deren Aufgabenfeld die politischen Strafsachen sind. Die politische Polizei bildete sich in der absolutistischen Monarchie aus, spielte eine wichtige Rolle in der Französischen Revolution und in der napoleonischen Ära, wurde systematisch von K. W. von Metternich und im zaristischen Russland (Ochrana) ausgebaut und hat in allen modernen Diktaturen, Einparteienstaaten und totalitären Systemen eine wesentliche Funktion als Instrument der Herrschaftssicherung (z. B. GPU, Gestapo), wobei rechtswidrige Willkür bis hin zu systematischen Terror konstitutive Tätigkeitsmerkmale darstellen. - In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine politische Polizei im eigentlichen (historischen) Sinne. Den Verfassungsschutzämtern des Bundes und der Länder stehen polizeiliche Befugnisse nicht zu; vielmehr obliegt die präventive und repressive Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen den ordentlichen Polizeibehörden. Bei den Behörden der Kriminalpolizei sind zum Teil besondere Kommissariate oder Abteilungen zur Aufklärung und Verfolgung von Staatsschutzdelikten gebildet worden (Staatsschutz, Verfassungsschutz). In der DDR war der Schutz der SED-Diktatur Aufgabe des Ministers für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst).
 
In Österreich ist politische Polizei die ältere Bezeichnung (auch: »höhere Polizei«) für jene staatspolitisch wichtigen Polizeiagenden, für deren Besorgung in den Ländern besondere Polizeibehörden des Bundes, die Sicherheitsdirektionen, eingerichtet sind. Besondere staatspolizeiliche Abteilungen dienen (auch bei der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, einer Sektion des Bundesministeriums für Inneres als oberster Behörde) dem Schutz der verfassungsrechtlichen Einrichtungen der Republik. - In der Schweiz heißt eine Amtsstelle innerhalb der Bundesanwaltschaft, deren Aufgabe die Beobachtung und Verhütung von Handlungen ist, die geeignet sind, die innere und äußere Sicherheit der Schweiz zu gefährden, politische Polizei. Ihre Tätigkeit wurde 1989 von einer parlamentarischen Untersuchungskommission durchleuchtet (so genannter Fichenskandal), wobei die bis dahin ungenügende rechtliche Grundlage für die politische Polizei kritisiert wurde. Dieser Mangel soll durch ein neues Gesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 21. 3. 1997 behoben werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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